AGB und Geltungsbereiche
§1 Tätigkeit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen und fachgerechten Erbringung der Leistung. Er ist dabei den Standards und Positionen der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e.V. (DGSF) sowie der Systemischen Gesellschaft e.V.(SG) verpflichtet.
§2 Beteiligung Dritter am Vertrag
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ggf. von ihm benannten Personen, welche die Beratungsleistung in Anspruch nehmen, in geeigneter Weise am Abschluss dieses Vertrages zu beteiligen.
§3 Schweigepflicht, Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen, Einsichtnahme
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm während seiner Tätigkeit bekanntgewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und sonstigen geschäftlichen bzw. betrieblichen Tatsachen nur im Rahmen seiner Tätigkeit für den Auftraggeber zu verwenden. Zur Weitergabe oder Offenbarung einer solchen Information bedarf der Auftragnehmer der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über die Inhalte der Beratung, Supervision oder des Coaching mit den vom Auftraggeber benannten Personen Stillschweigen zu bewahren. Werden in der Supervision jedoch Dinge berührt, die Strukturen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten der übergreifenden Organisation tangieren, so ist von der Schweigepflicht im folgenden Sinne eine Ausnahme zu machen: Verschwiegenheit im Persönlichen und Offenheit im Strukturellen. Diese Vereinbarung betrifft insbesondere Rückkopplungsgespräche mit der Leitung. Im Vorfeld erfolgt darüber eine transparente Kommunikation mit dem Supervisanden bzw. Coachee.
(3) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Es bleibt dem Auftraggeber vorbehalten, dem Auftragnehmer lediglich Einsicht zu gewähren.
(4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen seiner Beratungstätigkeit zur Verfügung gestellten Geschäfts- oder Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, so dass insbesondere Dritte keine Einsicht nehmen können.
(5) Unmittelbar nach Beendigung dieses Vertrages hat der Auftragnehmer sämtliche Schriftstücke und Materialien, zu deren Aufbewahrung er gemäß §3, (4) verpflichtet ist, an den Auftraggeber herauszugeben, wenn der Auftraggeber dieses wünscht.
(6) Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO als Rechtsgrundlage.
§4 Zahlungsfrist
Die Rechnungsbeträge sind ohne Abzug nach Rechnungsstellung unter Angabe der Rechnungsnummer zahlbar.
§5 Vorübergehende Verhinderung der Vertragsparteien – Coaching / Beratung / Supervision
(1) Sagt der Auftraggeber oder die von ihm benannten Personen einen vereinbarten Termin für ein Coaching, eine Beratung oder Supervision in weniger als 24 Stunden vor seinem Beginn telefonisch oder per Mail ab, ist das volle Honorar als Ausfallgebühr fällig. Das gleiche gilt bei Nichterscheinen. Bei Absagen mit einer Frist von 24 bis 72 Werktag-Stunden vor einer Sitzung werden 50 Prozent des Honorars in Rechnung gestellt. Ausnahmen werden geltend gemacht, wenn vertretbare Gründe vorliegen und zeitnah ein Ersatztermin gefunden wird.
(2) Sagt der Auftragnehmer einen Beratungstermin ab, so ist unverzüglich ein neuer Termin von ihm zu nennen.
§6 Anmeldung, Teilnahme und Rücktritt – Workshop / Seminar / Vortrag / Moderation
(1) Seminare oder Workshops bedürfen in der Regel einer schriftlichen Anmeldung. Bei einer begrenzten Teilnehmerzahl entscheidet der Zeitpunkt der schriftlichen Anmeldung über die Teilnahme. Sollten nicht genügend Teilnehmer für die Durchführung eines Seminars/ Workshops vorhanden sein oder liegen vertretbare Gründe seitens des Anbieters für eine Nicht-Durchführung vor, ist der Anbieter nicht zur Durchführung verpflichtet. Die Beiträge bei einer schriftlichen Anmeldung sind bis zum Beginn des Seminars oder Workshops zu bezahlen. Bei einer nicht programmmäßigen Durchführung werden bereits eingegangene Beiträge zurückgezahlt. Ansonsten wird das Honorar nach einem Seminar, Workshop oder einer Moderation in Rechnung gestellt.
(2) Der Auftraggeber / Kunde oder die von ihm benannte Person ist berechtigt, einen Auftrag zu stornieren. Bei eine Stornierung bis zu 4 Wochen vor einem vereinbarten Termin wird eine Bearbeitungsgebühr von 40,00 Euro erhoben. Bei einer Stornierung bis zu drei Wochen vor Beginn wird ein Ausfallhonorar von 50% Prozent in Rechnung gestellt. Tritt der Auftraggeber in weniger als 21 Tage vor einem Vortrag, einer Seminar- oder Workshopeinheit vom gesamten Vertrag zurück bzw. sagt die Teilnahme an der Veranstaltung oder die Moderation eines Events ab, ist die gesamte Gebühr / das vereinbarte Honorar fällig. Der Rücktritt bzw. die Nichtteilnahme muss schriftlich erklärt werden. Maßgeblich ist der Eingang des Stornierungsschreibens.
(3) Eventuell entstehende zusätzliche Kosten seitens des Auftragnehmers für das Stornieren z.B. von Flug- oder Bahntickets sowie Hotelbuchungen gehen generell zu Lasten des Auftraggebers.
(4) Die Absage einer Moderation, eines Seminars oder Workshops durch einen kurzfristigen Ausfalls des Auftragnehmers, wegen Krankheit oder sonstigem wichtigen Grund, werden bereits erbrachte Zahlungen unverzüglich zurückerstattet. Für Aufwendungen über eine Zurückerstattung des Honorars hinaus, wie z.B. bei Reise- und Unterkunftskosten seitens des Auftraggebers / Kunden, haftet der Auftragnehmer nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht aber, wenn die Absage außerhalb der Einflussmöglichkeiten der Auftragnehmerin liegt aufgrund von Krankheit oder höherer Gewalt.
§7 Vereinbarungen, Nebenabreden und Vertragsänderungen
(1) Beruht die Zusammenarbeit auf mündlichen Vereinbarungen, gelten die oben genannten Punkte gleichermaßen. Veränderungen erfordern ebenfalls neue mündliche Absprachen.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt eines schriftlichen Vertragsabschlusses nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§8 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Auftragnehmers.
§9 Salvatorische Klausel
Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so hat das nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages zur Folge.
§10 Rechtsauswahl
Dieser Vertrag untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.